Rechtsgrundlagen
Gestützt auf Art. 76 Abs. 1 des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (für die Region Basel ist dies die Regio-PBK) in der Rechtsform eines Vereins. [mehr]
Verfahren
Die Regio-PBK führt ihre Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und hat im Rahmen des Vertragsvollzuges eine reichhaltige Praxis entwickelt. [mehr]
Arbeitszeiten
Der LMV sieht in Art. 23 ff. eine Vielzahl von Vorschriften betreffend die Arbeitszeit vor. Insbesondere ist über die tägliche, wöchentliche und monatliche Arbeitszeit eine detaillierte Kontrolle zu führen. [mehr]
Beschaffung
Die Auftragsvergabe durch die öffentliche Hand erfolgt nach den Regeln der Submissionsgesetzgebung. Insbesondere gemäss den kantonalen Beschaffungsgesetzen hat eine Bauunternehmung die Einhaltung des GAV durch eine sogenannte GAV-Bestätigung der Regio-PBK nachzuweisen. [mehr]
Personalverleih
Bei Verleih von Arbeitnehmenden in Betriebe des Bauhauptgewerbes sind die Bestimmungen des LMV einzuhalten, was durch die Regio-PBK kontrolliert wird. [mehr]
Entsendung
Gemäss Entsendegesetz ist die Regio-PBK in der Regio Basiliensis auch zuständig für die Kontrolle der minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ein Arbeitgeber mit Wohnsitz oder Sitz im Ausland in die Schweiz entsendet. [mehr]