Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlagen

Gestützt auf Art. 76 Abs. 1 des Landesmantelvertrages für das schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV) bilden die lokalen Vertragsparteien eine Paritätische Berufskommission (für die Region Basel ist dies die Regio-PBK) in der Rechtsform eines Vereins. Der LMV sowie die Statuten der Regio-PBK stehen in der Rubrik «Downloads» zur Verfügung.

Der Landesmantelvertrag

Der Landesmantelvertrag für das Schweizerische Bauhauptgewerbe (LMV 2019) ist der Gesamtarbeitsvertrag zwischen dem Schweizerischen Baumeisterverband und den Gewerkschaften Unia und Syna zur Regelung der Arbeitsbedingungen und des Verhältnisses zwischen den Vertragsparteien. Der LMV beinhaltet Bestimmungen über den Abschluss, Inhalt und Beendigung des Einzelarbeitsvertrages (normative Bestimmungen), Bestimmungen über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien unter sich (schuldrechtliche Bestimmungen) und Bestimmungen über den Vollzug und die Durchsetzung des LMV.

Der neue LMV ist per 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Die Vereinbarung über den LMV 2019 sowie die Löhne 2019–2020 findet sich oben rechts in der Rubrik «Downloads». Auf Gesuch der Vertragsparteien wurden vom Bundesrat mit Beschluss vom 6. Februar 2019 (BBl 2019 1445) per 1. März 2019 die bisherigen Bundesratsbeschlüsse über die Allgemeinverbindlicherklärung des LMV wieder in Kraft gesetzt und die im Beschluss fettgedruckten Änderungen allgemein verbindlich erklärt. Dieser Beschluss gilt bis zum 31. Dezember 2022.

In der Rubrik «Downloads» findet sich zudem noch der komplette Vertragstext des LMV 2016 – 2018, welcher auf Gesuch der Vertragsparteien vom Bundesrat mit Bundesratsbeschluss vom 14. Juni 2016 per 1. Juli 2016 allgemein verbindlich erklärt worden ist, wobei die allgemeinverbindlich erklärten Textpassagen zur besseren Übersicht in Fettdruck erfasst sind.

Die allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen des LMV gelten in betrieblicher Hinsicht für jene Arbeitgeber (Einzelfirmen sowie juristische Personen), die ausschliesslich oder überwiegend Arbeiten des Bauhauptgewerbes ausüben, dazu zählen insbesondere Tätigkeiten im Hochbau, Tiefbau, Untertagbau und Strassenbau, im Aushub, Abbruch und in Deponie- und Recyclingbetrieben, in Abdichtungs- und Isolationsbetrieben, in Betoninjektions- und Betonsanierungsbetrieben sowie Betonbohr- und Betonschneidunternehmen und in Betrieben, die Asphaltierungen durchführen und Unterlagsböden erstellen.

Bietet ein Unternehmen verschiedene Branchentätigkeiten an, ist zu prüfen, ob es sich um einen echten oder unechten Mischbetrieb handelt. Während für ein gesamtes Unternehmen grundsätzlich derselbe GAV gilt (Tarifeinheit), kann bei einem echten Mischbetrieb pro selbständigen Betriebsteil ein eigener GAV zur Anwendung gelangen. Ein echter Mischbetrieb liegt dann vor, wenn der selbständige Betriebsteil eine eigene organisatorische Einheit bildet, also die einzelnen Arbeitnehmer klar zuzuordnen sind, die Tätigkeit mehr als bloss eine Hilfstätigkeit darstellt und der Betriebsteil nach aussen als entsprechender Anbieter gegenüber dem Kunden auftritt. Des Weiteren muss der Betrieb von einer gewissen Grösse sein, um als echter Mischbetrieb zu gelten (so erachtete das Bundesgericht einen Betrieb mit 5 Arbeitnehmenden als zu klein). Für einen unechten Mischbetrieb gelangt der Grundsatz der Tarifeinheit zur Anwendung.

In persönlicher Hinsicht gelten die allgemein verbindlich erklärten Bestimmungen des LMV für alle Arbeitnehmer, welche auf den Baustellen tätig sind. Ausgenommen sind die Poliere und Werkmeister, das leitende Personal, das technische und administrative Personal sowie das Kantinen- und Reinigungspersonal.

Statuten und Reglemente Regio-PBK

Die Regio-PBK ist gemäss Art. 76 Abs. 1 LMV in der Rechtsform eines Vereins im Sinne von Art. 60 ZGB aufgestellt. Damit ein Verein überhaupt exisiteren kann und Rechtspersönlichkeit erlangt, benötigt er schriftliche Statuten, welche über seinen Zweck, seine Mittel und seine Organisation Aufschluss geben. Die aktuell gültigen Statuten sowie das Organisations- und Vollzugsreglement der Regio-PBK finden sich oben rechts in der Rubrik «Downloads».