Aktuelles

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Allgemeinverbindlicherklärung des neuen LMV per 1. März 2019

Mit Bundesratsbeschluss vom 6. Februar 2019 (BBl 2019 1445) wurden auf Gesuch der Vertragsparteien die bisherigen Bundesratsbeschlüsse über die Allgemeinverbindlicherklärung des LMV wieder in Kraft gesetzt und die im Beschluss fettgedruckten Änderungen allgemein verbindlich erklärt. Dieser Beschluss tritt am 1. März 2019 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Der neue LMV tritt per 01. Januar 2019 in Kraft

Die Delegiertenversammlung des SBV hat am 19. Dezember 2018 der ausgehandelten Lösung für einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe für vier Jahre, die Sicherung der Rente mit 60 sowie Lohnerhöhungen für die kommenden zwei Jahre zugestimmt. Die Berufskonferenzen der Gewerkschaften Unia und Syna haben das Verhandlungspaket am 15. Dezember 2018 gutgeheissen. Der neue LMV tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.

Die Vertragsparteien setzen alles daran, dass dieses Verhandlungspaket so rasch als möglich durch den Bundesrat für allgemeinverbindlich erklärt wird. Sobald der komplette Vertragstext des neuen LMV in Form des Sonderdrucks erhältlich ist, wird er auf der Homepage der Regio-PBK zum Download bereit stehen.

GAV-Bestätigung

Im Hinblick auf die Entwicklung im Zusammenhang mit dem per 01. Januar 2019 zu implementierenden Informationssystem Allianz Bau (ISAB) und der neuen Bescheinigung betreffend Einhaltung des LMV muss die Regio-PBK umgehend Grundlagen zur Beurteilung der LMV-Konformität aller Bauunternehmungen in ihrem Zuständigkeitsbereich erarbeiten.

Die Kommission hat deshalb beschlossen, eine systematische, gegebenenfalls auch mehrstufige, Lohnbuchkontrolle in allen Betrieben durchzuführen, welche Mitglied des SBV und BRB sind.
Die systematische Beurteilung der GAV Einhaltung im Rahmen der nun angehobenen Kontrollen soll eine zeitnahe rechtsgleiche Erstellung des nötigen Ausweises über die Vertragseinhaltung ermöglichen.
Die betroffenen Unternehmungen können die einzureichende Mitarbeiterliste im Hinblick auf eine Bearbeitung im Excel-Format hier herunterladen.